GDPdU-Schnittstelle

Immer öfter wird bei einer Betriebsprüfung nach einem GDPdU Export gefragt. Bei der GDPdU handelt es sich um die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Diese enthalten verschiedene Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen. Daher wird bei einer Steuerprüfung nicht nur eine konforme GDPdU-Kasse verlangt, sondern all Ihre relevanten Daten müssen dem dem Steuerprüfer übergeben werden. Unsere GDPdU-Schnittstelle erledigt dies im Handumdrehen.
Bei der Steuerprüfung existieren
drei Möglichkeiten des Datenzugriffs
- Unmittelbarer Datenzugriff
Dieser beinhaltet einen Nur-Lesezugriff durch den Steuerprüfer zur Prüfung der Buchhaltungsdaten, Stammdaten etc. - Mittelbarer Datenzugriff
Hierbei müssen steuerlich relevanten Daten entsprechend den Vorgaben des Prüfers vom Unternehmen oder einem beauftragten Dritten maschinell ausgewertet werden, um anschließend einen Nur-Lesezugriff durchführen zu können. - Datenträgeraustausch
Hier kommt die 3S GDPdU Schnittstelle ins Spiel, über diese können alle steuerrelevanten Daten exportiert werden und dem Prüfer zum Beispiel auf einer CD zur Verfügung gestellt werden.
Diese Schnittstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Daten schnell und unkompliziert zu exportieren.
Bitte Beachten Sie unbedingt auch die neue GoBD-Richtlinie, welche sich mit der Aufbewahrung und Archivierung Ihrer relevanten Dokumente befasst.