GDPdU-Schnittstelle

GDPdU-Schnittstelle

Immer öfter wird bei einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung nach einem GDPdU-Export gefragt. Bei der GDPdU handelt es sich um die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Diese enthalten verschiedene Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen durch Finanzbehörden. Unser ERP-System verfügt über eine GDPdU-Schnittstelle, mit der diese Daten exportiert werden können.

Daher wird bei einer Steuerprüfung nicht nur eine konforme GDPdU-Kasse von einer steuerpflichtigen Person oder einem steuerpflichtigen Unternehmen von der Finanzverwaltung verlangt, sondern all Ihre relevanten Daten (Rechnungen, Auswertungen …) müssen dem Steuerprüfer übergeben werden.

Unsere GDPdU-Schnittstelle erledigt dies im Handumdrehen. Voraussetzung ist dabei für den Prüfer auch, dass Sie eine Software verwenden, welche die sogenannten GOB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) beherrscht und berücksichtigt.

Wir empfehlen Ihnen daher immer ausschließlich ERP Systeme und Buchhaltungen zu verwenden, die IDW PS 880 zertifiziert sind und damit unter anderem auch den Nachweis der ordnungsmäßigen gesetzlichen Funktionalitäten erbringen, diese Grundsätze prüfbar zu erfüllen.

Bei der Steuerprüfung existieren drei Möglichkeiten des Datenzugriffs

  1. Unmittelbarer Datenzugriff
    Dieser beinhaltet einen Zugriff (Nur-Lesen-Zugriff) durch den Steuerprüfer zur Prüfung der Buchhaltungsdaten, Stammdaten etc.
  2. Mittelbarer Datenzugriff
    Hierbei müssen steuerlich relevanten Daten entsprechend den Vorgaben des Prüfers vom Unternehmen oder einem beauftragten Dritten maschinell ausgewertet werden, um anschließend einen (nur-Lesen) Zugriff durchführen zu können.
  3. Datenträgeraustausch

GDPdU-Schnittstelle von 3S

Hier kommt die 3S GDPdU Schnittstelle ins Spiel, über diese können alle steuerrelevanten elektronischen Daten der Buchführung und anderer für die Finanzbehörde relevanter Daten aus dem ERP-System exportiert und dem Prüfer in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Diese GDPdU Schnittstelle unterstützt Sie dabei, bei einer Betriebsprüfung Ihre elektronischen Daten schnell und unkompliziert zu exportieren.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die neue Richtlinie GoBD, welche sich mit der Aufbewahrung und Archivierung digitaler Unterlagen Ihrer, für die Betriebsprüfung relevanten Dokumente befasst. 

Wenn Sie das 3S Dokumentenmanagement verwenden, werden hier natürlich alle generierten Dokumente wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und relevante Auswertungen, teilweise auch in verschiedenen Formaten, gespeichert und bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Auch beim Thema GoBD sind wir Ihnen gerne behilflich, denn es handelt sich hier nicht nur um ein Softwaremerkmal, sondern um dokumentierte und überprüfbare Vorgehensweisen. 

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