3S schafft ELSTER Zertifizierung 2009

Unsere 3S Buchhaltungssoftware wurde soeben mit der Hersteller ID 00844 für die Datenübertragung in 2009 vom Bayrischen Landesamt für Steuern zertifiziert. Unsere Kunden haben damit die Sicherheit, dass die elektronische Übertragung der Lohnsteuerdaten perfekt per ELSTER abgewickelt werden kann.

Datensicherheit

Die Sicherheit bei der Datenübermittlung ist durch ein hybrides Verschlüsselungsverfahren gewährleistet, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Das ELSTER Verfahren unterliegt diversen gesetzlichen Anforderungen an die IT-Sicherheit. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten sind eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften sowie diverse Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu beachten, die eine ordnungsmäßge Behandlung elektronischer Daten zu einer herausfordernden Aufgabe machen.

Zu den wichtigsten gesetzlichen Vorschriften zählen:

  • Abgabenordnung (AO)
  • Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV)
  • Steuerdaten-Abrufverordnung (StDAV)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Bayrisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
  • Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)

Datenschutz

Die ELSTER Leistungen werden in einer nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht. Mit der Zertifizierung soll sowohl dokumentiert werden, dass für diese, vom Bayerischen Landesamt für Steuern und dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Dienste, der IT-Grundschutz nach ISO 27001 vollständig implementiert wurde und das die Auseinandersetzung mit IT-Sicherheitsthemen ein essentieller Bestandteil der Behördenphilosophie ist.

 

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